Praktischer Ausbildungskurs
Die praktische Hundeausbildung bezweckt:
-
Förderung der Bindung und Beziehung des Hundes zur Hundehalterin oder zum Hundehalter.
-
Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes.
-
Befähigung der Hundehalterin oder des Hundehalters zur Grunderziehung des Hundes.
-
Tiergerechtes und sicheres Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen.
-
Vermittlung der Methoden zur Maulkorbgewöhnung.
Die praktische Hundeausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes. Sie muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton abgeschlossen sein. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens sechs Lektionen in Folge und gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Das Erreichen der Lernziele wird in einer Checkliste (Lernerfolgskontrolle) dokumentiert. Diese finden Sie unter dem Link https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html#623916139 unter "Praktischer Ausbildungskurs"
​
Ausbildungsbestätigung Praxiskurs
Die Hundeausbildnerin oder der Hundeausbildner trägt das erfolgreiche Absolvieren des Praxiskurses innert zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUSs ein und händigt der Absolventin oder dem Absolventen innert dieser Frist die Lernerfolgskontrolle aus, auf der er oder sie das Erreichen der Lernziele bestätigt.
Die Hundeausbildnerin oder der Hundeausbildner führt eine Liste der Personen, die die Hundeausbildungskurse besucht haben, er oder sie bewahrt die Liste, die Prüfungsergebnisse des Theoriekurses und die Lernerfolgskontrolle der praktischen Ausbildung während drei Jahren auf. Die Unterlagen müssen auf Ersuchen des Veterinäramts vorgelegt werden.
