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Theoretischer Ausbildungskurs

Der Theoriekurs vermittelt Grundwissen in folgenden Bereichen:

  • Rechtliche Vorgaben der Hundehaltung.

  • Bedürfnisse, Sozialverhalten und Lernweise eines Hundes.

  • Einsatz von Hilfsmitteln der Hundehaltung und Hundeerziehung.

  • Zeitlicher und finanzieller Aufwand der Hundehaltung.

Der Theoriekurs ist frühestens ein Jahr vor und bis spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu besuchen. Die theoretische Ausbildung umfasst einen durchschnittlichen Lernaufwand von zwei Stunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Das Veterinäramt gibt die Prüfungsfragen vor.

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Ausbildungsbestätigung Theoriekurs

Die Hundeausbildnerin oder der Hundeausbildner trägt das erfolgreiche Absolvieren des Theoriekurses innert zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUS ein und stellt der Absolventin oder dem Absolventen eine Prüfungsbestätigung aus. Diese reicht der Hundehalter oder die Hundehalterin bei der Wohngemeinde mit der Anmeldung des Hundes oder spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung ein.

Informationenen und Unterlagen zum Theoriekurs

Die Hundeausbildnerin oder der Hundeausbildner trägt das erfolgreiche Absolvieren des Theoriekurses innert zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUS ein und stellt der Absolventin oder dem Absolventen eine Prüfungsbestätigung aus. Diese reicht der Hundehalter oder die Hundehalterin bei der Wohngemeinde mit der Anmeldung des Hundes oder spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung ein.

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Über den folgenden Link gelangen Sie zur Kantonsseite der Hundekurse. 

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html#623916139

Unter ``Theoretischer Ausbildungskurs`` finden Sie die Lernziele und das Theorie Booklet im PDF Format.

Diese müssen zwingend gelesen und verstanden werden BEVOR dem Ausbildungskurs.

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